Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, stehen Sie vor der Frage, ob Sie
es auf sich beruhen lassen oder ob Sie dagegen vorgehen wollen.
Eine Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erfolgt kostenlos.
Eine Kündigungsschutzklage ist im Allgemeinen dann sinnvoll, wenn die Kündigung entweder
unwirksam ist oder wenn zumindest Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein (Schwangerschaft, Schriftformerfordernis, Anhörung des
Betriebsrates, Schwerbehinderung u.v.m)
Entscheidend ist daneben, ob Ihnen Kündigungsschutz nach dem KSchG zusteht.
Die Voraussetzungen, dass das Kündigungsschutzgesetz voll Anwendung findet, sind:
- Es muss sich um einen Arbeitnehmer handeln.
- Im Betrieb des Arbeitgebers müssen mehr als 5 bzw. 10 Arbeitnehmer beschäftigt
werden. - Das Arbeitsverhältnis muss eine bestimmte Mindestzeit lang bestanden haben.
Wenn Sie die Voraussetzungen des KSchG erfüllen, muss eine gegen Sie ausgesprochene
Kündigung auch noch sozial gerechtfertigt sein.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber Sie nicht „einfach so“ kündigen darf, sondern die
Kündigung umfassend begründen und nachweisen muss, dass seine Kündigung schwerer
wiegt, als das Interesse des Arbeitnehmers am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Dabei
reicht es aber nicht, wenn er nur Gründe nennt. Die Gründe müssen auch tatsächlich
vorliegen. Hierfür trifft den Arbeitgeber die Beweislast.
Außerdem muss er die Kriterien einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl einhalten.