Es kann unter bestimmten Umständen anders sein, aber meistens ist eine Abmahnung eine
notwendige Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber aus verhaltensbedingten Gründen ordentlich
kündigen kann. Eine wirksame Abmahnung bedarf jedoch eines streng strukturierten Aufbaus, um
einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten, anderenfalls eine auf die Abmahnung gestützte
Kündigung unwirksam sein kann.
Besprechen Sie mit mir die Möglichkeiten einer s.g. Gegendarstellung oder dem außergerichtlichen
Aufforderungsschreiben zur Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Wenn es notwendig
erscheint, prüfe ich, ob die Abmahnung mit gerichtlicher Hilfe aus der Personalakte entfernt werden
kann und setze diesen Anspruch durch.
Um eine Abmahnung auf die Inhalt und rechtliche Wirksamkeit zu prüfen, benötige ich:
- die zu prüfende Abmahnung
- alle vorausgegangenen Abmahnungen oder Ermahnungen Ihres Arbeitgebers
- den Arbeitsvertrag mit allen Zusatzvereinbarungen.