Will Ihnen Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen, braucht
dieser dafür einen „wichtigen Grund“.
Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass für eine Kündigung, der
dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen unzumutbar macht.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine fristlose Kündigung erhalten haben und diese
Kündigung auf sich beruhen lassen, wird die Agentur für Arbeit in aller Regel eine Sperrzeit
von 12 Wochen verhängen.
Diese Gefahr einer Sperrzeit ist ein wichtiger Grund, Kündigungsschutzklage zu erheben.
Denn oft sind Arbeitgeber im Prozess dazu bereit, die Vorwürfe gegen Sie zurückzunehmen,
die im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung erhoben wurden. Auch wenn die
Chancen, den Prozess zu gewinnen, gering sind und an eine Abfindung daher kaum zu
denken ist, kann doch oft ein Vergleich ausgehandelt werden, der die Sperrfrist umgeht.