Das Gesetz sagt zum Arbeitszeugnis:
Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem
anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern.
Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken.
Jedoch sind die Formulierungen in Arbeitszeugnissen, wenn man nicht ständig mit ihnen zu
tun hat und ihre Formulierungen zu deuten weiß, ein Geheimcode.
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von einem Experten prüfen oder setzten Sie Ihren gesetzlichen
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gegenüber Ihrem Arbeitgeber durch.