Eine Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung, die Sie von Ihrem Arbeitgeber
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust Ihres
Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verdienstmöglichkeiten erhalten können.
Es gibt, entgegen weit verbreitetem Irrglaube, in den allermeisten Fällen keinen gesetzlichen
Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Egal wie lange Sie im
jeweiligen Betrieb tätig waren.
Allein bei guten Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ist der Arbeitgeber oft dazu
bereit, „freiwillig“ eine Abfindung zu zahlen, nicht zuletzt, um dadurch das finanzielle Risiko
auszuschließen, den Prozess zu verlieren. Ein gerichtlicher Antrag auf Zahlung einer
Abfindung ist grundsätzlich so auch nicht möglich.
Die Höhe der Abfindung ist gesetzlich ebenfalls nicht geregelt und hängt von vielen Faktoren
ab, lässt sich jedoch durch geschicktes Verhalten durchaus steigern. Nehmen Sie
unverbindlich Kontakt mit meiner Kanzlei auf und werten mit mir Ihre Chancen aus.