Wenn der Arbeitgeber die Vergütung nicht zahlt, haben Sie verschiedene rechtliche
Möglichkeiten, um Ihren Anspruch einzufordern. So ist es beispielsweise möglich, die
Arbeitsleistung zurückzuhalten, bis die ausstehende Vergütung bezahlt wurde.
Ist der Arbeitgeber mit seinen Zahlungen im Verzug, kann der Arbeitnehmer sich dagegen
wehren. Diese Situation tritt besonders oft auf, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde
und der Arbeitgeber mit vermeintlichen „Gegenansprüchen“ aufrechnen möchte und kein
Lohn ausbezahlt bzw. mit dem Lohnanspruch aufrechnet. Dies stellt den Arbeitnehmer
zumeist vor eine existenzbedrohende Situation.
Nicht nur, dass die Gegenansprüche zumeist unbegründet sind und einer gerichtlichen
Prüfung nicht standhalten, auch hat der Gesetzgeber mit § 850c ZPO normiert, dass je nach
der persönlichen Situation des Arbeitnehmers (Unterhaltsverpflichtung) das
Arbeitseinkommen bis zu einer bestimmten Höhe unpfändbar sind.
Meist genügt schon ein anwaltliches Schreiben, um den Arbeitgeber zur Zahlung zu
bewegen.